Dem SV 1912 BOMMERSHEIM e.V. liegen die Würde, die Rechte und die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen. Daher wurde dieses Schutzkonzept zum Kindeswohl erarbeitet, um einen vertrauens- und respektvollen Umgang im Verein sicher zu stellen. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch!
Die Organisationsstrukturen im Verein sind transparent und für jedermann nachvollziehbar. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern werden in Vereinsaktivitäten einbezogen und informiert.
Der Verein hat Kindeswohlbeauftragte als Kontakt- und Ansprechpersonen für alle Fragen um das Thema Kindeswohl bestellt, die im Verdachtsfall als unterstützende Anlaufstelle fungieren können.
Alle Übungsleiter und Trainer des SV Bommersheim haben den Verhaltenskodex des Landessportbund Hessen anerkannt und dies mit ihrer Unterschrift bei der Jugendleitung bestätigt.
Sie haben bei der Jugendleitung ein erweitertes Führungszeugnis zur Prüfung hinterlegt (Für die kostenlose Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses kann dafür beim Vorstand ein entsprechendes Formular beantragt werden).
Der SV Bommersheim informiert seine Übungsleiter über Schulungen zum Kindeswohl (z.B. vom Jugendamt, Sportjugend Hessen, etc.) und ermuntert und unterstützt sie aktiv diese Angebote wahrzunehmen.
Der Verein verpflichtet sich zu folgenden REGELN hinsichtlich des Umgangs mit und der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen:
Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache, generell sollen Kind und Übungsleiter nicht alleine in der Kabine sein, immer mindestens zu dritt!
Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache, generell sollen Kind und Übungsleiter nicht alleine in der Kabine sein, immer mindestens zu dritt!
Gemeinsames Duschen von Übungsleitern und minderjährigen Vereinsmitgliedern ist nicht erlaubt.
Bei der Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt stets transparent. Alle Beteiligten werden dabei umfassend informiert und die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.
Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, Solidarität und Toleranz sowie einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.
Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst und behandelt sie zeitnah und seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden gemeinsam beschlossen und auch umgesetzt.
Kinderwohlbeauftragte des SVB
Nadia Ellafi und Florian Streidl
Kontakt: Kindeswohl@sv-bommersheim.de
Der Aufgabenbereich unserer beiden Kindeswohlbeauftragten umfasst die Netzwerkbildung zu regaionalen Beratungstellen und Angeboten wie etwa der Sportjugend Hessen, Weißer Ring, Die Welle oder auch Jugendämter. Zudem dienen beide als erste Ansprechpersonen für Eltern, Kinder, Trainer, Vorstand und Vereinsmitglieder bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Als Erstkontakt handeln beide vertraulich und sensibel und helfen bei der Suche nach geeigneter Unterstützung und vermitteln Kontakt zu externen Beratungsstellen. Zudem obliegt beiden die Organisation von vereinsinternen Fortbildungsangeboten.
Weitere Informationen gibt es hier:
Regionales Hilfswerk
Sportjugend Hessen Beratung im Verdachtsfall sowie bei konkreten Vorfällen Angelika Ribler ARibler@sportjugend-hessen.de TEL: 0 69 67 89 40 | Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ) Gutleutstraße 160-164 60327 Frankfurt am Main online-htk@jj-ev.de TEL: 0800 33 60 32 | Der Kinderschutzbund Kreisverband Hochtaunus e.V. Hindenburgring 44 61348 Bad Homburg kinderschutzbund@ksbht.de TEL: 06172 2 00 44 oder 11611 |
Weißer Ring Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. Bundesgeschäftsstelle Weberstraße 16 55130 Mainz htk@mail.weisser-ring.de TEL: 116 006 oder 0151/55164673 | Die Welle Kinder-, Jugend- und Familien(hilfe)stelle (KJF-Stelle) Fechenheimer Weg 19 A 63477 Maintal-Bischofsheim info@welle.website TEL: 06109 – 76 99 30 | Caritas Beratung Hessenring 27A 61449 Steinbach (Taunus) beratung@caritas-hochtaunus.de TEL: 06172 59760-210 |
Verfahren bei vereinsinterner Kindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung erkennen und handeln | Bei Erkennen oder Vermuten von Kindeswohlgefährdung Ruhe bewahrenVerdächtigte Person nicht ohne Absprache einer Beratungsstelle mit dem Verdacht konfrontieren, Informationen nicht unnötig streuenVertrauensperson bzw. Kinderschutzbeauftragte/n aufsuchen |
Gewichtige Anzeichen melden | Die beobachtende Person hat bei gewichtigen Anzeichen auf sowohl vereinsinterner wie externer Kindeswohlgefährdung den/die Kindeswohlbeauftragte/n zu informierenDer/Die Kindeswohlbeauftragte hat den gesamten Fall schriftlich festzuhalten und die Dokumentation dem Vorstand zur Archivierung auszuhändigen |
Bewertung der Situation | Der/Die Kindeswohlbeauftragte bewertet, ob es sich um konkrete Angaben oder Beobachtungen zu Übergriffen im Sinne von unmittelbar erlebten und belegbarem Wissen bzw. Mitteilungen durch Dritte handelt oder um nicht konkrete Angaben bzw. Beobachtungen zu Übergriffen, die lediglich einen Verdacht darstellen.Der/Die Kindeswohlbeauftragte hat zudem zu bewerten, inwiefern ein sofortiger Schutz des Kindes notwendig ist. |
Trennung von Kind und Täter/in | Der/Die Kindeswohlbeauftragte nimmt im Falle einer konkreten Kindeswohlgefährdung unter Information des/der Vereinsvorsitzenden eine sofortige Trennung von beschuldigter Person und dem betroffenen Kind/Jugendlichen vor Die verdächtigte Person/en nach Rücksprache mit Beratung zeitnah von Aufgaben entbinden oder eine zweite Person zur Seite stellen). |
Beratungsstelle miteinbeziehen | Kindeswohlbeauftragte/r und meldende Personen suchen Gespräch mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft (s. Regionales Hilfsnetz), nehmen gemeinsam eine Einschätzung vor und planen weitere HandlungsschritteIm Falle einer Negativeinschätzung wird der Untersuchungs- und Kommunikationsvorgang abgeschlossen |
Verfahren bei Vereinsexterner Kindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung erkennen und handeln | Siehe: VERFAHREN BEI VEREINSINTERNER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG |
Gewichtige Anzeichen melden | Siehe: VERFAHREN BEI VEREINSINTERNER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG |
Bewertung der Situation | Siehe: VERFAHREN BEI VEREINSINTERNER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG |
Beratungsstelle miteinbeziehen | Siehe: VERFAHREN BEI VEREINSINTERNER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG |